Nach der NS-Diktatur anerkannte Deutschland mit dem Grundgesetz die Grundrechte auf Freiheit und Eigentum des Einzelnen. Dazu gehört auch das Grundrecht des Bürgers, Rundfunk zu betreiben und zu empfangen, soweit er keine Rechte anderer verletzt. Prinzipiell ist damit auch eine Vorentscheidung für Rundfunk im freien Wettbewerb gefallen, weil dieser nämlich der Freiheit des Einzelnen am ehesten entspricht und Staatsunabhängigkeit garantiert. Soweit aufgrund begrenzter Frequenzen ein freier Wettbewerb nicht möglich war, hat man sich zunächst für eine öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung des Rundfunks entschieden. Mit dem technischen Fortschritt zunächst durch Kabel und Satellit wurde im Zwei-Säulen-Modell der Rundfunkmarkt geöffnet. Allerdings wurde das passive Grundrecht des Bürgers, Rundfunk gebührenpflichtig zu empfangen oder gebührenbefreiend abzumelden, nicht ausgedehnt. Während private Rundfunkbetreiber Rundfunk anbieten konnten, konnte sich der Bürger jedoch nicht gebührenbefreiend ausschließlich für den Empfang von Privatfunk entscheiden. Der Bürger profitierte vom technischen Fortschritt nur eingeschränkt. Der Staat verweigerte ihm sein volles Grundrecht auf Wahlfreiheit. Immerhin konnte er sich weiterhin grundsätzlich frei für den gebührenpflichtigen Empfang oder gebührenbefreienden Verzicht entscheiden. Bei der nächsten Stufe des technischen Fortschritts versagte der Staat ihm dieses Grundrecht. Die Verfassungsrichter überdehnten ihre Kompetenz und formulierten den Verfassungsbruch durch Leugnung des materiellen Rechts offen. Jetzt verweigern sie auch einem Bundesland als Vertragspartner des Staatsvertrages das Veto bei der Finanzierung. Das ist weder freiheitlich, noch demokratisch, sondern totalitär durch staatliche Willkür. Wir erleben derzeit Extremisten im Bundesverfassungsgericht, die ihren Verfassungsbruch mit staatlicher Gewalt bis hin zur Freiheitsberaubung durchsetzen wollen.Pianist hat geschrieben: ↑Sa 07 Aug, 2021 07:56 Du spulst hier gerade eine Reihe von Argumenten ab, wie sie ansonsten zum Beispiel von Leuten aus dem rechten Spektrum auf welt.de vorgetragen werden. Der Axel-Springer-Verlag führt ja ohnehin seit Ewigkeiten einen Feldzug gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - zeigt aber jeden Tag anhand seiner Art der Meinungsmache und -manipulation, wie wichtig der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist. Eingeführt wurde er übrigens nicht wegen der Knappheit der Frequenzen, sondern um nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus ein Rundfunksystem zu schaffen, welches nicht staatlich gelenkt ist.
Und ich verstehe auch nicht, warum aus bestimmten Kreisen immer wieder eine "Verschlüsselung" gefordert wird. Das kann ja nur mit dem Hintergedanken passieren, dass dann möglichst wenig Leute es nutzen wollen, weil erst mal eine Hürde überwunden werden muss (Abo abschließen, Geräte mit entsprechender Funktion anschaffen). Umgekehrt muss es doch sein: Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme muss für alle Menschen so leicht wie möglich sein, da alle davon profitieren und auch alle es finanzieren. Genau das ist der Grundgedanke. Seriöse Informationen aus der ganzen Welt, aus Deutschland und aus der eigenen Heimatregion frei von wirtschaftlichen Interessen. Die müssen keine Abos und keine Werbung verkaufen (oder Werbung zumindest nur zum geringen Teil). Die sind in sehr weiten Grenzen frei in ihren programmlichen Entscheidungen. Keine Regierung und kein Parlament kann unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte nehmen. Der technische Verbreitungsweg spielt dabei übrigens keine Rolle: Mir kann keiner erzählen, dass er nicht hin und wieder die öffentlich-rechtlichen Internetangebote nutzt. Wo schaut man denn hin, wenn in der eigenen Region irgendwas Wichtiges passiert?
Mir ist schon klar. dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor allem den Leuten aus dem rechten Spektrum ein Dorn im Auge ist, weil er frei berichtet und die Leute sich auch an die "heißen Eisen" rantrauen. Aber das zeigt ja nur, wie wichtig genau dieses System ist.
Mal umgekehrt gefragt: Was wäre denn die Alternative? Würdest Du es echt besser finden, wenn die Leute nur noch private Verblödungssender konsumieren?
Matthias
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung überlässt prinzipiell dem Bürger die Entscheidung über Positionen im rechten oder linken Spektrum, soweit die Grundordnung nicht selbst in Frage gestellt wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Grundgesetz kein Sonderrecht über dem Grundrecht des Bürgers und der Bundesländer im Rahmen ihrer Kulturhoheit. Im Gegenteil muss er der Vertragsfreiheit des Bürgers und der politischen Ausgestaltung durch die Bundesländer untergeordnet bleiben. Öffentlich-rechtliche Internetangebote sind kein Rundfunk mehr und fallen auch nicht in die Kulturhoheit der Länder, sondern liegen grundsätzlich telekommunikationsrechtlich in der Kompetenz des Bundes. Im Internet ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk lediglich ein privater Anbieter neben jedem Einzelnen. Das Informationsangebot begründet ohne vertragsrechtliche Grundlage noch keine Zahlungspflicht. Vielmehr gilt laut Grundgesetz: "Jeder hat das Recht,... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."